BELEIDIGUNGSKLAGE: Alternakid muss Motor kein Schmerzensgeld zahlen

10.05.2007 | 0 Kommentare | Christian_alternakid

Ex-Profi-DJ Horst Motor ist mit seiner Beleidigungsklage gegen Meisterschreiber Christian Alternakid endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Berufung des CD-Wechslers gegen ein Urteil des Landgerichts Bayreuth ab. Alternakid hatte über Motor gesagt: "Der sitzt ja dauernd besoffen im Glashaus."
Nürnberg - Jene Äußerung sei eine zulässige Meinungsäußerung gewesen, entschied der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht, Steffen Kern, wie im September 2006 bereits seine Bayreuther Kollegen.

Die Bemerkung von Alternakid sei auch keine Beleidigung gewesen, weil Motor tatsächlich schon besoffen im Glashaus gesessen habe, erklärte Kern. Zudem gehe Motor selbst immer wieder mit seiner Vergangenheit öffentlich hausieren, weshalb Alternakid mit seiner Äußerung auch eine Resozialisierung des Ex-DJs nicht gefährdet habe. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu.

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