15.06.2006
Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in einigen Bundesländern Deutschlands (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie einigen Gemeinden Sachsens und Thüringens mit überwiegend katholischer Bevölkerung). In den übrigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen (Anspruch auf unbezahlten Urlaub; Unterrichtsbefreiung für katholische Schulkinder).
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